Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen


 

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle gegenwärtigen und künftigen geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen dem MiGi-Bau Einzelunternehmen und dem Käufer rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen, Geschäftsbedingungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von MiGi-Bau schriftlich bestätigt werden. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch MiGi-Bau, spätestens jedoch mit Lieferung als angenommen. Im Falle umgehender Lieferung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.


 


 

2. Lieferung, Gefahrenübergang und Rückgaberecht

(1) Ab einem Nettoauftragswert von mindestens €100,00 sind Porto und Versand innerhalb der Landesgrenzen frei. Darunter wird dem Käufer eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € berechnet. Bei Versand/Lieferung ins bzw. aus dem Ausland werden die jeweils anfallenden Versandkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

(2) MiGi-Bau liefert mit Beförderungsmitteln – nach Wahl von MiGi-Bau – an den Geschäftssitz bzw. die vereinbarte Lieferanschrift des Käufers. Zu Teillieferungen ist MiGi-Bau berechtigt. Mit Übergabe der Waren an den Geschäftssitz und/oder die Lieferanschrift des Käufers trägt dieser die Verantwortung für die Ware.

(3) Sollte der Käufer mit einem gelieferten Artikel nicht zufrieden sein, muss er ihn innerhalb von 8 Tagen – unbenutzt und in Originalverpackung von MiGi-Bau – zurücksenden. Individuell auf Wunsch des Käufers bestickte, bedruckte oder in sonstiger Weise veredelte bzw. angefertigte Artikel sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Unfrei an MiGi-Bau zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden und gilt daher nicht als zurückgenommen.

(4) Wünscht der Käufer einen kundenindividuellen Artikel, behält sich MiGi-Bau das Recht vor, jede gewünschte Änderung des Käufers nach erfolgter Musterbestellung in Rechnung zu stellen.

(5) MiGi-Bau berechnet bei kleineren Bestellmengen als die im Katalog angegebene Verpackungseinheit einen Aufschlag von mindestens 15 % pro Artikel. Ein Aufschlag wird auch dann berechnet, wenn die Verpackungseinheit nicht eingehalten wird und der Käufer insgesamt die Stückzahl der Verpackungs-einheit überschreitet.

(6) Durch uns verursachte Falschlieferungen werden selbstverständlich kostenfrei zurückgenommen. Zur Abwicklung benötigen wir die schriftliche Information über die Art der Falschlieferung.

(7) Durch den Käufer verursachte Falschlieferungen, wie z.B. falsch bestellte Artikel, Farbe, Größe oder „gefällt nicht“ können wir nur nach vorheriger Absprache aus Kulanzgründen innerhalb von 14 Tagen retournieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand ist, unsere schriftliche Zustimmung vorliegt und die Ware portofrei erfolgt. Bei der Gutschrift werden 20 % Einlagerungskosten in Abzug gebracht. Speziell angefertigte Artikel und Sonderposten sind hiervon ausgenommen.


 

3. Eigentumsvorbehalt

(1) MiGi-Bau bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ihr aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, Eigentümerin der Ware.

(2) Wird die Vergütung vom Käufer nicht bezahlt, so ist MiGi-Bau nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, die Ware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

(3) Bei Zugriffen von Dritten auf die Ware wird der Käufer auf das Eigentum von MiGi-Bau hinweisen und MiGi-Bau unverzüglich benachrichtigen.


 

4. Gewährleistung

(1) MiGi-Bau steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist.

(2) Erkennbare Mängel sind MiGi-Bau unverzüglich nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

(3) Unwesentliche Farbabweichungen bei den Waren werden vom Käufer akzeptiert und gelten nicht als Sachmängel.

(4) Sachmängel werden von MiGi-Bau innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von MiGi-Bau, entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung). Wenn eine solche Nacherfüllung fehlschlägt, dem Käufer unzumutbar ist oder von MiGi-Bau abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.

(5) Die Verantwortlichkeit von MiGi-Bau entfällt, soweit der Käufer ohne Zustimmung von MiGi-Bau die Ware selbst ändert und/oder bearbeitet oder durch Dritte ändern und/oder bearbeiten lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

(6) MiGi-Bau haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. MiGi-Bau haftet ebenfalls nicht für unsachgemäßen Gebrauch der Ware. Zu reklamierende Artikel müssen in sauberem Zustand an MiGi-Bau gesendet werden. Kosten, die durch die Säuberung/Reinigung entstehen, werden dem Käufer belastet bzw. unsauber zurück gesendete Artikel werden nicht zurückgenommen. Die Frachtkosten für die Rücksendung und Neuauslieferung übernimmt der Käufer. Bei berechtigten Reklamationen übernimmt MiGi-Bau die Frachtkosten der Neuauslieferung.

(7) Die Abs. (1) bis (3) gelten auch für Rechtsmängel.


 

5. Haftung

(1) Auf Schadensersatz für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet MiGi-Bau nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für sonstige Schäden haftet MiGi-Bau, sofern sich nicht aus einer von MiGi-Bau übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(a) MiGi-Bau haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

(b) MiGi-Bau haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen von MiGi-Bau grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.

(c) Im Rahmen von Punkt 6 Abs. (2) (b) haftet MiGi-Bau nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(3) MiGi-Bau haftet nicht für Schäden infolge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung, sofern diese durch Feuer, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder durch andere, außerhalb unseres Machtbereichs liegende Umstände und Störungen verursacht werden.

(4) Im Übrigen ist jegliche Haftung von MiGi-Bau ausgeschlossen.


 

6. Abschließende Bestimmungen

(1) Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von MiGi-Bau abgetreten werden.

(2) Die Unwirksamkeit einer dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend nahekommen.

(3) Die persönlichen Daten des Kunden werden seitens MiGi-Bau entsprechend den Datenschutz-bestimmungen gespeichert, verarbeitet und geschützt. MiGi-Bau verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen z. B. zur Auftragsabwicklung, Betreuung des Kunden und zur Information des Kunden über die MiGi-Bau Produkte. MiGi-Bau verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben.

(4) Es gilt ausschließlich das nationale Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MiGi-Bau.


 

Stand: 1. Oktober 2022

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